Ordnungsfibel

Stand: Juni 2019

 

Die Ordnungsfibel der Gemeinde Zislow

ist ein „Appell an die Vernunft“

 

    

Pflegen Sie gute Nachbarschaft durch Einhaltung einer Mittags- und Nacht- und Feiertagsruhe

Sie fühlen sich in Ihrer Mittags- oder Nachtruhe gestört, weil Ihre Nachbarin oder Ihr Nachbar zu dieser Zeit gern laute Musik hört, Garten- oder Baugeräte betreibt, Wertstoffcontainer mit Glas gerade Mittags befüllt oder Übungsstunden auf der Trompete absolviert?

 

Dann hilft nur reden. In Zislow besteht keine gesetzlich geschützte werktägliche Mittags- oder Nachtruhe. Nachbarn sind trotzdem auf gegenseitige Rücksichtnahme angewiesen.

 

Als Faustregel für die Ortsruhe gilt:

Nicht nur an Feiertagen, sondern werktäglich zwischen 13 und 15 Uhr und zwischen 22 und 6 Uhr sollte auf Lärm und ruhestörende Tätigkeiten verzichtet werden. Darüber hinaus kann es selbstverständlich im Mietvertrag oder der Hausordnung für anreisende Gäste verbindliche Regelungen geben, die zu einem Erholungsort auch im Sinne von Ruhe und Entspannung sehr gut passen.

 

Offene Feuer im Freien und Umweltfrevel

Beachten Sie die Waldbrandgefährdungslage und verhalten Sie sich immer so, das keine Brandgefahren entstehen. Lagerfeuer müssen angezeigt werden. Bitte wenden Sie sich mind. 14 Tage vorher während der üblichen Sprechzeiten rechtzeitig an das Amt Malchow – Ordnungswesen. Einen Antrag auf Genehmigung finden Sie unter der Internetseite der Stadt Malchow (http://www.luftkurort-malchow.de/dienstleistung/formulare)

 

Das Verbrennen von Gartenabfällen und andere Umweltfrevel sind grundsätzlich nicht erlaubt. Wir haben einen Kompostierplatz am Ort (den Zylinderberg geradeaus in den Wald, da ist er nicht zu übersehen), auf den Sie Ihre Gartenabfälle (bitte keinen Müll!) bringen können. Der Platz ist durchgehend geöffnet. Doch vermeiden Sie bitte Fahrten an Sonn- und Feiertagen, damit die Anwohner des oberen Zylinderbergs nicht mehr als nötig belästigt werden.

 

Die illegale bzw. widerrechtliche Verbrennung von pflanzlichen Abfällen und andere Umweltfrevel werden vom Umweltamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Ordnungswidrigkeit bei Anzeige mit hohen Geldstrafen geahndet. Einen Bußgeldkatalog zu verschiedenen Themen und auch für Gartenabfälle finden Sie u.a. hier: https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-gartenabfaelle/

 

Entsorgung von Hausmüll

Wer nur zeitweise in Zislow wohnt, hat vermeintlich ein Problem, seinen Hausmüll loszuwerden und  legt ihn irgendwo ab, z.B. bei den Wertstoffcontainern oder am Waldesrand. Das darf und muss auch nicht sein. Im Dörp-Konsum  gibt es schwarze Müllsäcke, bei denen im Kaufpreis die Entsorgung mit enthalten sind. Die Müllsäcke werden vom Entsorgungsunternehmen beim Leeren der Mülltonnen mitgenommen. 

 

Die Termine sind:

  • Abstellen von gelben Säcken ab 17:00 Uhr vor dem Tage der Abfuhr

(donnerstags einer geraden Wochenzahl)
bitte ab 17:00 Uhr vor dem Tag der Abholung rausstellen

  • Aufstellen von Mülltonnen und schwarzen Säcken ab 17:00 Uhr vor dem Tage der Abfuhr

(freitags einer ungeraden Wochenzahl)

  • Abstellen von Sperrmüll ab 13:00 Uhr vor dem Tage der Einsammlung 

 

                                                                                                                                 

Schutz vor Gefährdungen, Behinderungen und Belästigungen

Eigentümer(innen) und Nutzungsberechtigte von Grundstücken, Gebäuden, Wohn- und Gewerberäumen sind verpflichtet, Schädlinge, wie beispielsweise Ratten, zu bekämpfen. Gepflegte Freiflächen und Grundstücke die regelmäßig beräumt und gepflegt werden, bieten den besten Schutz. Bitte beachten Sie, dass ein Befall mit Gesundheitsschädlingen auch dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen ist, sofern eine konkrete Gesundheitsgefährdung befürchtet wird. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
                                                                                                                                 

Ein herabfallender Eiszapfen kann zu einer gefährlichen Waffe werden. Sind durch Schneeüberhänge oder Eiszapfen an Gebäuden Verkehrsteilnehmer(innen) oder Fußgänger(innen) gefährdet, müssen diese Gefahrenquellen durch die Eigentümer(innen) sofort beseitigt werden. Die Gehwege sind bei Schneefall in der Zeit von 7 bis 20 Uhr zu räumen.

 

Sichere Straßen und Wege gewährleisten wir innerörtlich mit Spielstraßen schon bei der Ortseinfahrt. Die Ortsdurchfahrten und weitere Straßen und Wege sind auch mit gängigen Verkehrsregeln und -zeichen beruhigt.

 

Parken Sie auf den dafür im Ort ausgewiesenen Flächen und behindern Sie nicht die freie Zufahrt zu Grundstücken und Plätzen.

 

Hecken sollten an Ihrer Grundstücksgrenze enden und nicht in die Straße hineinragen. Unsere Straßen sind so schon schmal genug.

 

Halten und Führen von Hunden

  • Hunde sind so zu führen, dass sie Gehwege, Fußgängerzonen, öffentliche Grünanlagen und Plätze nicht durch Kot beschmutzen. Hundekot ist unverzüglich vom Hundeführer zu beseitigen.
  • Wer Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums führt, muss körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund jederzeit so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.
  • Es ist verboten, Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums ohne Aufsicht frei laufen zu lassen.
  • Hunde, die zu Versammlungen, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen sowie an Orte mit großen              Menschenansammlungen, und in Verkaufsstätten mitgenommen werden, sind an der Leine zu führen.

 

Diese Ordnungsfibel enthält nur eine kleine Auswahl an wichtigen Themen und ist ein „Appell an die Vernunft“, das heißt: es ist der Wunsch der Gemeinde sich an bestimmte Regeln zu halten, welche die Gemeinde festgelegt hat.

Die Ordnungsfibel ist als Ratgeber zusehen, um auf Sauberkeit und Ordnung in der Gemeinde zu achten und Rücksicht auf seine Mitmenschen zu nehmen.

Aktuelles

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Kontakt

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Telefon: (+49) 039924 2211

E-Mail: info@gemeinde-zislow.de

 

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